Während sich ganz Europa in einer Sommerpause befand, war der Gerichtshof der Europäischen Union nicht untätig. In einer amtlichen Verlautbarung vom 25. Juli 2018 erließ sie eine Vorabentscheidung, in der
Während sich ganz Europa in einer Sommerpause befand, war der Gerichtshof der Europäischen Union nicht untätig. In einer amtlichen Verlautbarung vom 25. Juli 2018 erließ sie eine Vorabentscheidung, in der